ab 150 € versandkostenfrei bestellen
Sie haben vor einiger Zeit einen Defibrillator gekauft,
und möchten sicherstellen, dass dieser im Notfall funktioniert?
Egal ob Praxis, Gewerbe, Verein oder Privat, empfehlen wir Ihnen eine Art TÜV für Ihr AED-Gerät.
Wir führen eine STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) nach MPBetreibV (Medizinproduktebetreiberverordnung) für Defibrillatoren verschiedener Hersteller durch, damit Ihr Defibrillator im Notfall den lebensrettenden Impuls geben kann.
Wir als STK-Prüfer erfüllen alle erforderlichen Qualifikationen und technischen Voraussetzungen, um die STK-Prüfung an Ihrem AED Gerät durchführen zu dürfen.
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen neuen Defibrillator in unserem Online Shop zu kaufen und unterstützen Sie hier auch bei der Erstinbetriebnahme.

Jetzt STK anfragen
Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus,
wir melden uns bei Ihnen.

Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus,
wir melden uns bei Ihnen.
Gehören auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden
Die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema STK
Besteht bei meinem AED eine STK-Pflicht?
Für Defibrillatoren in Betrieben, Praxen, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich ja. Nach § 12 MPBetreibV ist die sicherheitstechnische Kontrolle spätestens alle zwei Jahre fällig, sofern der Hersteller keine kürzeren Fristen vorgibt.
Ausnahme für AEDs, die für Laien bestimmt sind (§ 12 Abs. 2 MPBetreibV): Die STK kann entfallen, wenn sich das Gerät selbst testet und der Betreiber regelmäßig eine Sichtprüfung durchführt. Für Geräte, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, müssen die Selbsttests zusätzlich dokumentiert und automatisch an den Betreiber übermittelt werden. Geräte für die professionelle Anwendung fallen nicht unter diese Ausnahme. Für die rein private Nutzung gilt die MPBetreibV in der Regel nicht.
Wird eine STK auch für private Haushalte empfohlen?
Ja, eine regelmäßige Wartung nach Herstellerangaben ist immer deutlich empfohlen um Ihre Geräte auch im privaten Rahmen einsatzbereit zu halten… jedoch ist eine Prüfung im Intervall von 24 Monaten für Defibrillatoren in privater Nutzung nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie oft muss ich eine Prüfung vornehmen lassen?
Spätestens alle 24 Monate, sofern der Hersteller nichts Kürzeres vorgibt und keine Ausnahme nach § 12 Abs. 2 MPBetreibV greift.
Wird notwendiges Material direkt vor Ort ersetzt?
Ja, jedoch nur im Rahmen des mit dem Kunden zuvor abgesprochenen Umfangs.
Von wem wird die Prüfung durchgeführt?
Ausschließlich durch die vom Hersteller autorisierten Mitarbeiter.
Bekomme ich einen Nachweis für die erfolgte Prüfung?
Ja im Anschluss an die erfolgte Prüfung erhalten Sie ein gegengezeichnetes Prüfprotokoll von uns.
Was kostet die STK-Prüfung?
Vor Einsendung des Gerätes erstellen wir Ihnen ein Angebot um Ihnen die Wartungskosten möglichst transparent zu gestalten. Anstehende Arbeiten werden nicht ohne Kundenrücksprache durchgeführt.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema STK haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Weitere Kundeninformation rund um das Thema Medizinprodukte-Betreiber Verordnung (MPBetreibV)
und die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) finden Sie hier.




