Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Gesundheitseinrichtungen* mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss (vgl. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017). Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung. *Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden. Dieses Seminar ist auch als Webinar verfügbar!

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Beschreibung

Seminar Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Wir sind spezialisiert für die Bereiche Notfallmedizin, Arbeitsschutz und Medizinprodukteschulungen. Dabei unterstützen wir Betriebe, Arztpraxen und Vereine seit 2005 bei der Ausbildung von Ersthelfern und bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit. Außerdem machen wir Arztpraxen ERC- leitlinienkonform – „Fit für den Notfall“.

Wir bieten unseren Kunden eine Rundumbetreuung von der Ausbildung ihres Personals bis hin zur professionellen Ausstattung und sind spezialisiert vor allem in den Bereichen der prä- und inner-klinischen Notfallversorgung.

Die von uns eingesetzten Dozenten sind nach wie vor alle in der Notfallversorgung tätig. Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen ERC- Leitlinien. Spaß am Lernen und ein hoher Praxisanteil sind uns dabei wichtig, damit Sie später das gelernte sicher anwenden und in Notfallsituationen gezielt handeln können.

Voraussetzungen

Auswählen sollten Sie eine zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Diese wird dann als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt.

Inhalte
  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen

Zusätzliche Information

Termine:

Dienstag 28.05.24, Köln, Montag 03.06.24, Hannover, Freitag 07.06.24, Berlin, Montag 17.06.24, Nürnberg

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