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*Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.
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            [0] => Unsere Seminare finden in der Regel als Inhouseschulung statt. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen besuchen wir Sie gerne vor Ort und führen das Seminar direkt bei Ihnen durch. (Es müssen geeignete Räumlichkeiten nach DGUV Grundsatz 304-001 vorhanden sein).
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Gebühr pro Teilnehmer 35 €.
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  • Wiederbelebung
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  • Stillen von bedrohlichen Blutungen
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Wissen konkret auf den Punkt gebracht. ) )

Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Gesundheitseinrichtungen* mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss (vgl. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017). Es handelt sich um eine zentrale Person in der Gesundheitseinrichtung.

*Gesundheitseinrichtung im Sinne der MPBetreibV ist jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.

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Ihr Nutzen!

Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Wir sind spezialisiert für die Bereiche Notfallmedizin, Arbeitsschutz und Medizinprodukteschulungen. Dabei unterstützen wir Betriebe, Arztpraxen und Vereine seit 2005 bei der Ausbildung von Ersthelfern und bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit. Außerdem machen wir Arztpraxen ERC- leitlinienkonform – „Fit für den Notfall“.

Wir bieten unseren Kunden eine Rundumbetreuung von der Ausbildung ihres Personals bis hin zur professionellen Ausstattung und sind spezialisiert vor allem in den Bereichen der prä- und inner-klinischen Notfallversorgung.

Die von uns eingesetzten Dozenten sind nach wie vor alle in der Notfallversorgung tätig. Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen ERC- Leitlinien. Spaß am Lernen und ein hoher Praxisanteil sind uns dabei wichtig, damit Sie später das gelernte sicher anwenden und in Notfallsituationen gezielt handeln können.

Unsere Seminarleitung:
Silvan Rieder ist ursprünglich gelernter Rettungsassistet und heute Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin. Als Ärztlicher Leiter überwacht er die Ausbildung und ist verantwortlich für unsere ärztlichen Fortbildungen. Als Feuerwehrmann begleitet er unsere Brandschutztrainings. Durch seine Ausbildung als Lehrtaucher für Einsatztaucher und seine langjährige Erfahrung im Bereich der Wasserrettung ist er auf diese spezialisiert.

Silvan Rieder
Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin
MediDidakt GmbH & Co. KG

Alles Wichtige zum Seminar

Termine

In der Regel findet vorrangig das Kombiseminar 1 (MPG Beauftragter und Medizinproduktesicherheit) statt.

Bitte gucken Sie auch hier nach den Terminen.

Unsere Seminare finden auch als Inhouseschulung statt. Wir besuchen Sie in Ihrem Betrieb und führen das Seminar direkt vor Ort durch.

Voraussetzung

Auswählen sollten Sie eine zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Diese wird dann als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt.

Dauer

Die Dauer des Kurses beträgt 6 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Das Seminar beginnt in der Regel um 09:00 Uhr.
Seminarende ist zwischen 16:00 – 17:00 Uhr.

Gebühr

Die Seminargebühr beträgt 450 € netto (535,50 € brutto).
Inklusive sind die Seminarunterlagen, ein USB- Stick, sowie eine Tagesverpflegung.

Inhalte

  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen

In der Regel findet vorrangig das Kombiseminar 1 (MPG Beauftragter und Medizinproduktesicherheit) statt.

Bitte gucken Sie auch hier nach den Terminen.

Unsere Seminare finden auch als Inhouseschulung statt. Wir besuchen Sie in Ihrem Betrieb und führen das Seminar direkt vor Ort durch.

Auswählen sollten Sie eine zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung. Diese wird dann als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt.

Die Dauer des Kurses beträgt 6 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Das Seminar beginnt in der Regel um 09:00 Uhr.
Seminarende ist zwischen 16:00 – 17:00 Uhr.

Die Seminargebühr beträgt 450 € netto (535,50 € brutto).
Inklusive sind die Seminarunterlagen, ein USB- Stick, sowie eine Tagesverpflegung.

  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit Pflicht?
Dies ist im § 6 der MPBetreibV geregelt. Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit benennen. Es ist dabei unerheblich ob es sich um Voll- oder Teilzeitstellen oder medizinische Fachberufe handelt.
Welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich?
Es sollte eine zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung beauftragt werden. Technische Ausbildungen aus dem handwerklichen Bereich werden dabei oft nicht anerkannt.
Ist es möglich mehrere Gesundheitseinrichtungen zu betreuen, oder in Teilzeit zu arbeiten?
Ja. Allerdings wird eine regelmäßige Präsenz vorausgesetzt. Es sollte glaubhaft genügend Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.
Ist das Seminar verpflichtend?
Ja. Im Gesetz wird eine entsprechende Sach- und Fachkenntnis gefordert. Diese kann nicht unbedingt durch ein Studium oder eine Berufsausbildung vorausgesetzt werden.
Ist eine In-House- Schulung möglich?
Ja. In der Regel lohnt es sich ab 4-5 Teilnehmer eine In-House-Schulung durchzuführen. Wir bieten diese in ganz Deutschland an. Fragen Sie einfach nach einem Angebot.
Gibt es ein Teilnehmerzertifikat?
Ja. Am Ende einer Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Dazu benötigen wir den Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum.

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Sie benötigen Hilfe das richtige Seminar zu finden oder haben offene Fragen?

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