>>Fit für den Notfall

Sind Sie >> Fit für den Notfall?

Gerade in medizinischen Einrichtungen kann es immer wieder und unvorhergesehen zu Notfallsituationen kommen.

Oft kommt es dabei zu stressigen Situationen, weil Routine und Übung für solche Situationen fehlen.

Unser Team hilft Ihnen auf diese Situationen vorbereitet zu sein. In unseren Notfalltrainings schulen wir den generellen Umgang mit Notfallsituationen und zeigen Ihnen wie Sie zielgerichtet handeln können. Natürlich beraten wir Sie auch in Fagen Notfallequipment.

Unsere Dozenten sind alle erfahrene medizinische Fachkräfte (Rettungsassistenten, Notfallsanitäer, Intensiv- uns Anästhesiepflege, Notärzte, etc.) die nach wie vor praktisch tätig sind. Unser Ärztlicher Leiter Herr Rieder (Facharzt für Anästhesie & Notfallmedizin) legt viel Wert auf ERC- Leitlinien nahen Unterricht und prüft alle Lehraussagen auf seine Richtigkeit. Für Fragen steht er Ihnen gerne zu Verfügung.

Was Sie an Notfallequipment vorhalten sollte abhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich sein.

Immer verpflichtend ist zumindest ein Betriebsverbandkasten.

Darüber hinaus ist auch eine Beatmungshilfe sinnvoll.

Für Ärzte die Belastungs- EKG oder Narkosen durchführen ist ein Defibrillator verpflichtend. In diesen Bereichen sollten auch alternative Atemwege und Beatmungsbeutel bereitgehalten werden.

Auch schreibt die Berufsgenossenschaft teilweise die Anwesenheit eines AED (Automatisch externer Defibrillator) vor.

Es ist in der Regel vorteilhaft Notfallequipment in geeigneten Notfalltaschen, Notfallrucksäcken oder Notfallkoffern bereit zu halten.

Die Notfallausrüstung sollte regelmäßig überprüft werden. Abhängig ist das von dem vorhandenen Material.  Für Medizinprodukte gibt es spezielle Vorschriften und Prüffristen.

Mindestens einmal im Jahr sollte in jedem Betrieb eine Kontrolle auf Vorhandensein und Verbrauchsdaten erfolgen.

Regelmäßige Notfallschulungen sind nicht nur sinnvoll, sondern in den meissten Bereichen auch verpflichtend.

Für betriebliche Ersthelfer schreibt die DGUV  eine Fortbildungspflicht in einem Abstand von mindestens 2 Jahren vor.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen empfehlen die Leitlinien eine jährliche Fortbildung.

Auch für die meisten Arztpraxen sieht das QM eine Notfallschulung mindestens alle 2 Jahre vor.

Generell hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und den Brandschutz zu ergreifen. Dies gilt vor allem für die eigenen Beschäftigten.

In Bereichen wo Patientenkontakt besteht und Notfallbehandlungen durchgeführt werden ist darüber hinaus ein Notfallmanagement zu etablieren.

Dies sollte gut organisiert und allen Mitarbeitern bekannt sein.

Seit 2017 schreibt die ASR-A2-2 (Arbeitsstättenrichtlinie) vor dass in jedem Betrieb Brandschutzhelfer  vorhanden sein müssen (mindestens 5% der Beschäftigten).

Darüber hinaus muss eine Brandschutzordnung vorhanden sein.

Fluchtwege müssen gekennzeichnet sein.

Die DGUV- Vorschrift  fordert je nach Betriebsart dass mindestens 5% der Angestellten über eine Ausbildung in betrieblicher Ersten Hilfe verfügen.

Es muss mindestens immer ein Ersthelfer anwesend sein. Dies ist bei Schichtdiensten, wechselnden Arbeitsplätzen und in der Urlaubszeit zu berücksichtigen.

Alle 2 Jahe muss eine Fortbildung in der Ersten Hilfe stattfinden.

Von der Pflicht Ersthelfer vorzuhalten sind nur Betriebe entbunden die über einen betrieblichen Sanitäts- oder Rettungsdienst verfügen.

AED- Geräte retten Leben. Überall und durch Jedermann zu bedienen.

Auch wenn AED nicht überall verpflichtend sind, sind Sie doch mehr als sinnvoll.

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Sollten Sie nicht alle Fragen sicher mit ja beantworten können, dann lassen Sie sich durch uns beraten. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin.